App-Entwickler/innen

Entwickler/innen von Lern-Apps können diese aktiv zur Zertifizierung einreichen, indem sie die sechs Zulassungskriterien überprüfen und bei der Einreichung bestätigen, dass ihre App diese erfüllt.

Wenn eine Lern-App von Anwender/inne/n für die Zertifizierung empfohlen wird, nimmt das Lern-Apps Team nach formaler Prüfung Kontakt zu den App-Entwickler/inne/n auf, um diese zur Einreichung einzuladen. Die Entscheidung, ob die App tatsächlich zur Zertifizierung eingereicht wird oder nicht, bleibt immer bei den App-Entwickler/inne/n.

Einreichung einer Lern-App zur Zertifizierung

Die Einreichung durch die App-Entwickler/innen erfolgt digital und standardisiert.

Einreichungen für das Zertifizierungsverfahren 2023/24  waren für App-Entwickler/innen und App-Anbieter/innen vom 01.09. bis 30.09.2023 über diese Seite möglich.

Lern-Apps können entweder als iOS bzw. Android-Version oder als Web-Applikation eingereicht werden. Für den Fall, dass sich das Lern-App-Angebot aus App Store bzw. Play Store und der Webanwendung nicht unterscheidet, können beide Versionen eingereicht und gegebenenfalls zertifiziert werden.

Im Online-Einreichformular werden Angaben zur Lern-App und Kontaktinformationen übermittelt. Der/die App-Entwickler/in bzw. App-Anbieter/in bestätigt das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (KO-Kriterien) und akzeptiert mit dem Abschicken der App-Einreichung die DSGVO Gütesiegelwerbervereinbarung mit dem BMBWF. DSGVO Gütesiegelwerbervereinbarung (PDF)
Mit der darauf folgenden Zulassung zum Zertifizierungsverfahren beginnt der Zertifizierungsprozess, bei dem erfahrene Pädagog/inn/en die Lern-App mit ihren Schüler/inne/n erproben und evaluieren.

Das Zertifizierungsverfahren an sich ist für die App-Entwickler/innen kostenfrei. Anfallende Lizenz- und andere Kosten für die Evaluierung und das laufende Schuljahr sind von App-Entwickler/inne/n zu tragen.

App-Entwickler/innen können entscheiden, ob beispielsweise bei Freemium-Angeboten die Basisversion oder die kostenpflichtige Premium-Version eingereicht wird. Zertifiziert wird nur die eingereichte Version.

Aufgrund der verfassungsrechtlichen (Nicht-)Zuständigkeit können leider keine Apps für den Unterrichtsgegenstand Religion zum Zertifizierungsverfahren zugelassen werden.

Die Zulassung zum Zertifizierungsverfahren erfolgt nach dem First-Come-First-Served-Prinzip. Wenn die Zahl der Einreichungen die zur Verfügung stehenden Evaluations-Ressourcen übersteigt, ist ein zweites Reihungskriterium die Zahl der Einreichungen je Unterrichtsgegenstand. Außerdem ist die Zahl der Einreichungen je App-Entwickler/in auf drei Lern-Apps bzw. Kurse/Fächer je Zertifizierungsdurchgang beschränkt. Apps, die aus Kapazitätsgründen nicht zum Zertifizierungsverfahren zugelassen werden, bekommen einen Wartelistenplatz und werden beim darauffolgenden Aufruf priorisiert gereiht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an .